Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, den Beklagten die mit 1.315,08 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 291,18 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Zweck der klagenden Vereinigung von Rechtsanwälten ist es (ua), zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder wettbewerbsrechtliche Ansprüche zu verfolgen. Der Erstbeklagte ist Versicherungsmakler; er verfügt darüber hinaus über eine Gewerbeberechtigung zur Vermittlung von Persona…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Klägers ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; die Revision ist aber nicht berechtigt. Der Kläger hält an seiner Auffassung fest, dass dem Erstbeklagten nur die Befugnisse eines Versicherungsmaklers zukämen. Er verw…