Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat den klagenden Parteien die mit 1.731,36 EUR (darin 288,56 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hauptdarsteller der seit 1998 im Fernsehprogramm des Österreichischen Rundfunks ausgestrahlten Serie "MA 2412". Sie verkörpern darin drei Beamte (Herr Weber, Ing. Breitfuß und Frau Knackal), die sich durch charakteristische Eigenarten auszeichnen. Tonfall und Ton…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Beklagten ist zulässig, weil zur Frage, ob die Verletzung eines Persönlichkeitsrechts im Sinn des § 16 ABGB neben einem Unterlassungsanspruch auch einen Anspruch auf Urteilsveröffentlichung begründet, Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt. Sie ist jedoch n…