Spruch Der Rekurs der klagenden Partei wird zurückgewiesen. Dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR333,12 (darin enthalten EUR 55,52 Ust) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen…
Text Begründung: Am 1. 8. 2001 ereignete sich gegen 17.30 Uhr in Oberndorf auf der Josef Hager Straße auf Höhe des Hauses 37 (Gasthof Neuwirt) ein Unfall, an welchem die Klägerin als Lenkerin, Halterin und Eigentümerin eines PKW Mitsubishi Colt und die Beklagte als Reiterin auf und Halterin einer Warm…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Ob von einem Fahrzeuglenker jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt im Sinne des § 9 Abs 2 EKHG aufgewendet wurde, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen (RIS Justiz RS0111708) und stellt daher grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage dar. …