Spruch Der "außerordentliche" Revisionsrekurs des Antragstellers wird zurückgewiesen. Dem Revisionsrekurs der Friederike L***** wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird im Umfang der Zurückweisung des Rekurses der Friederike L***** aufgehoben und dem Rekursgericht die Entscheidung über den Rekur…
Text Begründung: Der Antragsteller - der trotz seiner behaupteten Gläubigerstellung gegenüber der Verlassenschaft nach Oskar H***** auch dessen Erbin, die Erstrevisionsrekurswerberin, vertritt - beantragte am 10. 5. 2002 beim Erstgericht die Eröffnung des Konkurses über das durch den Separationskurator D…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Erbin ist zulässig und berechtigt. Voraussetzung der Rekurslegitimation im Konkursverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0065135), dass der Rekurswerber in seinem Recht verletzt werden kann; ein wirtschaftliches Interesse genügt nicht. Dem Gemeinschuldner s…