RS0117433 – OGH Rechtssatz
RS0117433 – OGH Rechtssatz
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Die Anmeldung einer durch ein Höchstbetragspfandrecht sichergestellten Forderung ist als Geltendmachung des Teilnahmeanspruchs jedenfalls erforderlich, um die Berücksichtigung bei der Meistbotsverteilung zu erreichen. Die Anmeldung kann gemäß § 53 Abs 1 EO entweder in einem Schriftsatz oder mündlich zu gerichtlichem Protokoll oder bei der Verteilungstagsatzung erklärt werden. Dass die Forderungsanmeldung hat zwar spätestens 14 Tage vor dieser Tagsatzung zu geschehen,eine Versäumung der 14tägigen Frist führt aber gemäß § 210 Abs 2 EO nicht zum Verlust des Teilnahmeanspruchs, wenn die Anmeldung spätestens in der Verteilungstagsatzung nachgeholt wird.