Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass er wie folgt zu lauten hat: Der erstinstanzliche Meistbotsverteilungsbeschluss, der in Ansehung einer Zuweisung von 232.096,97 S = 16.867,14 EUR als unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, wird in seinem Punkt I.…
Text Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß Art III Abs 1 EO Nov 2000 bereits die Vorschriften der EO idF EO Nov 2000 anzuwenden, weil der Exekutionsantrag nach dem 30. Septem…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Zweitbeigetretenen gegen den zweitinstanzlichen Aufhebungsbeschluss ist zulässig und insofern berechtigt, als eine Aufhebung des erstinstanzlichen Meistbotsverteilungsbeschlusses zur Verfahrensergänzung zu unterbleiben hat und das Meistbot sogleich zuzuweisen ist. a) Ungeachtet des zu…