Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 499,39 (darin EUR 83,23 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Entscheidungsgründe: …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund des § 503 Z 3 ZPO liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die unterlaufene Aktenwidrigkeit die Entscheidungsgrundlagen des Berufungsgerichtes verändert hat (RIS Justiz RS0043271). Nur eine für das Urteil wesentliche Aktenwidrigkeit bildet den Revisionsgrund (RIS Justiz RS0043265)…