Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 333,12 (darin enthalten EUR 55,52 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat den Anspruch der Klägerin auf den ihr zugesagten Ersatz der Anschaffungskosten für die Kücheneinrichtung zutreffend bejaht. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der Begründung der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs …
Rechtliche Beurteilung Soweit die Beklagte nunmehr in der Ausführung ihrer Revision davon ausgeht, dass die Beklagte der Klägerin die Bezahlung der Küche gar nicht zugesagt, sondern nur in Aussicht gestellt habe, entfernt sie sich von den Feststellungen, wie sie der Entscheidung des Berufungsgerichtes zugrundegelegt wurde…