JudikaturJustizRS0117385

RS0117385 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. August 2021

Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz gestützt und in einem Verfahren nach § 25 Abs 1 leg cit durchgesetzt werden; hiefür bieten sich nur die Bestimmungen des MRG (§§ 17, 24, 37 Abs 1 Z 9 und Z 12) an.

Entscheidungen
5