Spruch Dem Revisionsrekurs des Antragstellers wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluss aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text Begründung: Der Antragsteller war bis zum 30. 6. 2000 Mieter der Wohnung top Nr 12 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Am 19. 4. 2000 erklärte der Antragsteller gegenüber dem Hausverwalter der Antragsgegnerin eine außergerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses pe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist schon deshalb zulässig, weil sich der vorliegende Sachverhalt von dem in der Entscheidung WoBl 1994/13 durch die eigenhändige Unterschrift des mit dem Formgebot Belasteten unterscheidet. Der Revisionsrekurs ist im Sinne des Aufhebungsantrags auch berechtigt…