JudikaturJustizRS0117370

RS0117370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2009

Eine Klausel in AGB, wonach sämtliche im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit sowie Sicherstellung und Abwicklung des Kredites jetzt und künftig anfallenden Abgaben und Kosten, welcher Art immer sie seien, zu Lasten des Kreditnehmers gehen, fällt unter § 879 Abs 3 ABGB.

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