RS0117337 – OGH Rechtssatz
RS0117337 – OGH Rechtssatz
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Die Wendung "unmittelbare Zuleitung" im letzten Satz des § 364 Abs 2 ABGB ist nicht ausschließlich zielbezogen zu sehen. Auch wer eine Anlage errichtet, aus der unter bestimmten Voraussetzungen Wasser auf das Nachbargrundstück strömt, kann sich nicht auf Ortsüblichkeit berufen (Ablehnung des von Kerschner [RdU 1996, 146] und Hofmann [RdU 2002,76] vertretenen Erfordernisses "finalen zielgesteuerten Verhaltens").