JudikaturJustizRS0117270

RS0117270 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2007

Die Klausel in AGB "Ein wichtiger Grund für den Vertragsrücktritt durch das Kreditinstitut liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige wesentliche Umstände macht" ist zulässig.

Entscheidungen
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