Spruch In der Strafsache gegen Daniel B***** wegen §§ 28 Abs 2 und 27 Abs 1 SMG, AZ 20 Vr 665/99 des Landesgerichtes Feldkirch, wurde das Gesetz verletzt 1) dadurch, dass der Beschluss auf Widerruf der bedingten Strafnachsicht vom 15. April 2002, ON 37, vom Vorsitzenden des Schöffengerichtes statt dem funk…
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Jugendschöffengericht vom 20. August 1999, GZ 20 Vr 665/99-14, wurde der am 28. Juni 1980 geborene Angeklagte Daniel B*****, wegen des Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG und des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG zu einer unter Bestimmung einer Probezeit …
Rechtliche Beurteilung Die zum Widerrufsbeschluss vom 15. April 2002 führenden Vorgänge verletzen, wie der Generalprokurator in seiner deswegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend aufzeigt, in zweifacher Hinsicht zum Nachteil des Verurteilten (§ 292 letzter Satz StPO) das Gesetz. Zur Entsc…