Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.377,90 EUR (darin 229,65 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank schloss bis zum Herbst 1999 Kreditverträge mit Konsumenten unter Verwendung von (aus dem Jahr 1997 stammenden) Vertragsformblättern, die folgende Klausel enthielten: "Der Kreditgeber ist berechtigt, die Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld , Kredit o…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Die Beklagte bestreitet die Sittenwidrigkeit der beanstandeten Zinsgleitklausel; sie sei insoweit zweiseitig, als sie auch eine Anpassung zugunsten des Kreditnehmers …