JudikaturJustizRS0117239

RS0117239 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2022

In jedem Tagesauszug betreffend eines der noch nicht geschlossenen Kreditkonten, den eine Bank unter Berücksichtigung der beanstandeten Klausel verfasst, liegt eine aktive Berufung auf jene Klausel im Sinne des § 28 Abs1 KSchG.

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