JudikaturJustizRS0117210

RS0117210 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2018

Bei Realkonkurrenz ist denkbar, dass die Diversionsvoraussetzungen hinsichtlich einzelner Taten vorliegen, hinsichtlich anderer aber nicht, sodass nur in Bezug auf erstere eine diversionelle Maßnahme zu setzen ist.

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