Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner ist schuldig, dem Antragsteller die mit 445,82 EUR (darin enthalten 74,30 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Rekursgericht sprach in Abänderung seines ursprünglichen Ausspruchs aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil höchstgerichtliche Judikatur zu der Frage fehle, ob von einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendelnden Person zu verlangen sei, die Fahrtkosten durch Wa…
Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht übersieht, dass sich die Rechtsprechung, dass Fahrtkosten vom Eigeneinkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen sind, nur auf die durch den Beruf (wie bei der Lehrlingsentschädigung) bedingten Ausgaben bezieht (RIS Justiz RS0047752, RS0047740). Im Ergebnis hält sich aber die Ent…