Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Mietrechtssache wird zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen.…
Text Begründung: Der Antragsteller ist seit März 1995 Mieter eines im Haus *****, gelegenen Zimmers. Das Mietobjekt ist ca 11 m2 groß. Der hiefür im Mietvertrag vom 17. 3. 1995 vereinbarte Mietzins beträgt inklusive Betriebskosten monatlich S 1.881,--; dazu kommen allerdings noch die vom Antragsteller zu…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs erweist sich als zulässig; er ist iS seines Aufhebungsantrags auch berechtigt. Die Zulässigkeit und Berechtigung des Revisionsrekurses ergibt sich zwar nicht, wie der Rechtsmittelwerber meint, aus der Unanwendbarkeit der in § 1497 ABGB normierten Regeln der Verjährungsunterbrechu…