Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.000,98 EUR (darin 166,83 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu bezahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 19. 5. 1998 wurde ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall errichtet, mit dem die Geschenkgeberin ihr gesamtes gegenwärtiges und künftiges Vermögen dem Kläger mit Ausnahme einer diesem bereits mit Schenkung unter Lebenden übertragenen Liegenschaft schenkte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin bezweifelt nicht, dass ein unbeschränkter Eigentümer grundsätzlich sein ganzes gegenwärtiges Vermögen verschenken kann: Das ist übrigens im ersten Satz des § 944 ABGB ausdrücklich verankert. Es begegnet abe…