RS0117097 – OGH Rechtssatz
RS0117097 – OGH Rechtssatz
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§ 944 Satz 2 ABGB dient dem Schutz des Geschenkgebers "vor sich selbst" und derer, die an Stelle des Geschenknehmers in den Genuss eines Teils des Vermögens des Geschenkgebers gelangen sollten, nicht aber dem Schutz eines dieses Vermögen verwahrenden Geldinstituts. Letzteres kann sich nicht auf § 944 Satz 2 ABGB berufen, sofern der Geschenknehmer die Ausfolgung des ihm grundsätzlich ordnungsgemäß geschenkten Vermögens fordert.