Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Witwe des Erblassers und seine Alleinerbin, der der Nachlass mit Beschluss vom 27. September 2000 zur Gänze rechtskräftig eingeantwortet wurde, hatte u.a. mit dem pflichtteilsberechtigten Sohn und nunmehrigen Revisionsrekurswerber (im Folgenden nur Sohn) am 20. September 2000 vor dem…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Sohnes ist mangels Rsp des Obersten Gerichtshof zu einem vergleichbaren Sachverhalt zulässig, aber nicht berechtigt. Demjenigen, welchem in die öffentlichen Bücher eingetragene unbewegliche Güter, oder auf denselben haftende Forderungen aus einer Verlassenschaft nicht als Erb…