RS0117066 – OGH Rechtssatz
RS0117066 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei aufrechter Ehe der Eltern eines minderjährigen Kindes ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 177b ABGB nur, dass die Eltern nicht bloß vorübergehend getrennt leben.