JudikaturJustizRS0117045

RS0117045 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2010

Das Vorliegen einer allenfalls ungültigen Ehe (hier: Namens- und Staatsangehörigkeitsehe) steht einem Scheidungsbegehren nach § 49 EheG bis zu einer rechtskräftigen Nichtigerklärung der Ehe nicht entgegen.

Entscheidungen
3