Spruch 1. Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der fünftbeklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 1.503,54 EUR (darin 250,59 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung zu ersetzen. 2. Der Rekurs der erst- bis viertbeklagten Parteien wird z…
Text Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger von den Beklagten zur ungeteilten Hand 20.081,70 EUR sA sowie die Feststellung deren Haftung für künftige Schäden aus einem Unfall. Die Beklagten erstatteten (auftragsgemäß und rechtzeitig) Klagebeantwortungen, in welchen sie das Kl…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach § 396 Abs 2 ZPO in der Fassung der Zivilverfahrensnovelle 2002 ist auf Antrag der erschienenen Partei ein Versäumungsurteil nach § 396 Abs 1 ZPO zu fällen, wenn eine der Parteien nach rechtzeitig erstatteter Klagebeantwortung oder…