Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 812,52 (darin EUR 135,42 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb im Jahre 1990 das Gastlokal G***** und schloss am 18. und 27. bzw 31. 12. 1990 mit der klagenden Partei die beiden eine Einheit bildenden Bierlieferungsübereinkommen über insgesamt 1500 hl Bier bei einem jährlichen Mindestbezug von 150 hl ab und erhielt dafür …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zwar oberstgerichtliche Judikatur zu den wesentlichen Fragen vorliegt, aber zum Zusammenspiel der hier relevanten Fragen fehlt, die sich in dieser Fallkonstellation jederzeit wiederholen können, sodass der Entscheidung einerseits über den Einzelfall hinausgehende Bede…