JudikaturJustizRS0116899

RS0116899 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2013

§ 879 ABGB stellt klar, dass die Rechtsordnung trotz der im Schuldrecht grundsätzlich geltenden Vertragsfreiheit der Parteien eine ihre Normen und Grundsätze missachtende privatautonome Rechtsgestaltung grundsätzlich nicht duldet und der Missbrauch der Privatautonomie durch die Anordnung der Nichtigkeit des unerwünschten Rechtsgeschäfts verhindert, ein dennoch geschlossenes eliminiert werden soll.

Entscheidungen
3