Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 665,66 (darin enthalten EUR 110,94 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit der Beklagten einen Rechsschutzversicherungsvertrag, von dem unter anderem Arbeitsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz, Rechtsschutz im Privat-, Beruf- und Betriebsbereich umfasst war. Es lagen die ARB 1994 (in der Folge: ARB) zu Grunde. Art 13 ARB lautet: "…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin übersieht, dass nach Art 13 ARB der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, einen nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretenen, für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstand dem Versicherer längstens innerhal…