Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben . Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben und dem Rekursgericht eine neuerliche Entscheidung über den Rekurs der Zweit- bis Viertantragsgegner unter Abstandnahme vom gebrauchten Nichtigkeitsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind wei…
Text Begründung: Die gefährdete Partei und Antragstellerin ist zu 49,41 % Minderheitsgesellschafterin, die J***** S.A. zu 50,59 % Mehrheitsgesellschafterin der Erstantragsgegnerin. Diese Gesellschaft ist die Muttergesellschaft eines weltweit agierenden Konzerns im Bereich der Zellstoffherstellung mit Sit…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Nach § 27a Abs 1 JN besteht die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) dann, wenn für eine bürgerliche Rechtssache die Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts gegeben sind, ohne…