Spruch 1. Die Urschrift de s Urteils des Berufungsgerichts wird dahin berichtigt, dass Punkt 1 des Spruchs folgendermaßen zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, jegliche Informationen aus dem vormaligen Mandantenverhältnis zur klagenden Partei – ungeachtet dessen, ob…
Text Begründung: [1] Der Kläger ist als Vertrauensperson („VP“) für das Landeskriminalamt Tirol tätig. [2] Die beklagte Rechtsanwältin vertrat den Kläger 2014 in einem Firmenbuchverfahren. [3] 2016 klagte der Kläger die Beklagte auf Schadenersatz wegen behaupteter Schlechtvertretung in dem Firmenbu…
Rechtliche Beurteilung [14] Die Revision der Beklagten ist jedoch nicht zulässig, weil weder das Berufungsgericht noch die Beklagte eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO aufgezeigt hat. Zu 1. [15] Hätte das Berufungsgericht mit der Auslassung der Wendung „ , die nicht in einem Angestelltenverhältnis erbracht…