JudikaturJustizRS0116756

RS0116756 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2020

Ein Vorzugspfandrecht entsteht jeweils nur für die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend ein konkretes Wohnungseigentumsobjekt gegenüber dessen Eigentümer. Die ordnungsgemäße Anmeldung von durch Vorzugspfandrechte besicherten Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Meistbotverteilung setzt die genaue Aufschlüsselung der auf die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte beziehungsweise Meistbote entfallenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus.

Entscheidungen
6