Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei gegenüber der klagenden Partei schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Ankündigung und/oder das …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und zur Wahrung der Interessen der steirischen Ärzteschaft berufen. Der Beklagte war im Zeitpunkt der beanstandeten Untersuchung Konzessionsinhaber einer Apotheke in Graz. In dort aufliegenden Informationsblättern bot er un…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht von höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur subjektiven Vorwerfbarkeit eines Normenverstoßes abgewichen ist; sie ist auch berechtigt. Der Beklagte macht geltend, seine Auffassung, der zur Selbstanwendung angebotene, mit einem laienger…