Spruch Alle Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufung des Marian G***** wegen des Ausspruches über die Schuld werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die sonstigen Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfah…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden nachstehende Angeklagte jeweils mehrerer, teils beim Versuch gebliebener Verbrechen des Menschenhandels - Helmut S***** zudem der Vergehen der Urkundenfälschung als Bestimmungstäter nach §§ 12 zweiter Fall, 223 Abs 1 StGB (III/3) und der Verleumdung nach §…
Rechtliche Beurteilung Die von sämtlichen Angeklagten mit Ausnahme von Eduard Er***** aus nachstehenden Nichtigkeitsgründen ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerden verfehlen ihr Ziel. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Jochen K*****: Aus Z 3 wird nicht gesagt, weshalb es der namentlichen Bezeichnung sonstiger Beteiligter zur Indi…