Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsgegnerin wird nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs der Antragsteller wird teilweise Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert: Die Antragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin als Aufwandersatz für den im September 1995 dur…
Text Begründung: Die Antragsteller waren bis 31. 12. 1999 Mieter der der Antragsgegnerin gehörigen Eigentumswohnung top 2 im Haus *****. Unter Berufung auf § 10 MRG verlangen sie von der Antragsgegnerin den für den Einbau eines Bades und einer Gasetagenheizung geleisteten Aufwand ersetzt. Dieser Anspruch…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse sind aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; es kommt jedoch nur dem Rechtsmittel der Antragsteller teilweise Berechtigung zu. Die Antragsteller meinen, die von ihnen erreichten öffentlichen Förderungen des Heizungseinbaus müssten allein ihnen zugute kommen, weil w…