Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden abgeändert, sodass sie zu lauten haben wie folgt: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, 1) es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, sich auf die Klausel "Der Versicherer ist berechtigt, Ä…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Konsumentenschutzverein und gesetzlich für Verbandsklagen nach dem Konsumentenschutzgesetz legitimiert. Die Beklagte gehört in Österreich zu den größten Krankenversicherungsunternehmen, für die der Abschluss von entsprechenden Versicherungsverträgen ein Massen…
Rechtliche Beurteilung In § 178f Abs 1 VersVG wird festgelegt, dass eine Vereinbarung, nach der der Versicherer berechtigt ist, die Prämie nach Vertragsabschluss einseitig zu erhöhen oder den Versicherungsschutz einseitig zu ändern, etwa einen Selbstbehalt einzuführen, nur mit den sich aus den folgenden Abs 2 und 3 ergebe…