Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichtes einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird, wobei der Kostenzuspruch auf EUR 1.474,99 (darin enthalten EUR 245,83 Umsatzsteuer) zu lauten hat. Die klagende Partei…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte, die Beklagte für schuldig zu erkennen, die Lagerung bzw Aufstellung von Gegenständen, insbesondere Waren aus ihrem Verkaufsprogramm an der Außenmauer - das heißt, fest oder lose kontaktierend - des Hauses 5020 Salzburg, ***** und dem davor liegenden…
Rechtliche Beurteilung Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens wurde geprüft, er liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Zur Rechtsrüge: Befugnisse des Vermieters an vor seinem Objekt gelegenen öffentlichem Grund scheiden als Gegenstand des mit einem Mieter geschlossenen Vertrages schon regelmäßig deshalb aus, weil sie s…