Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann Z***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 130, dritter und vierter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen in einem 40.000 EUR übersteigenden Wert N…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf Z 5 und 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, die jedoch fehl geht. Als unzureichend begründet bezeichnet die Mängelrüge (Z 5) die Feststellung des Erstgerichtes, der Angeklagte hätte den Einbruch Faktum 2 selbst (als unmittelbarer Tät…