Spruch Die Revision der beklagten Partei wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 1.440,72 (darin enthalten 240,12 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger war ab 1. September 1999 bei der Beklagten als Betriebsleiter und Leiter der Geschäftsstelle in Österreich beschäftigt. In seinem Dienstvertrag war die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Ferner war festgelegt, dass die Beklagte dem Kläger zum Entgelt auch noch die Dienstge…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobene Revision zeigt im vorliegenden Fall, in dem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als solche nicht strittig ist (vgl RIS-Justiz RS0085924 insbes OGH 9 Ob 201/97b und 9 ObA 146/97d), jedoch keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASG…