Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: "Das Begehren, der Beklagte sei binnen 14 Tagen schuldig, die an der gemeinsamen Besitzgrenze der Streitteile angebrachten drei Absperrungen des über die Liegenschaft EZ ***** führen…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer der ca 23 ha großen Liegenschaft EZ ***** mit der Bezeichnung "W*****". Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümerinnen des annähernd 2 km2 großen Gutes H***** (EZ *****), das die Liegenschaft des Klägers im Norden, Westen und Süden umschließt. Übe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig und berechtigt. § 1447 ABGB geht zwar vom Sonderfall des Unterganges der geschuldeten Sache aus, stellt ihm dann aber jede andere Unmöglichkeit der Erfüllung gleich und ist - ebenso wie die korrespondierende Bestimmung des § 880 ABGB - auf alle Fälle einer nac…