JudikaturJustizRS0116135

RS0116135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2017

Eine Rechtsmittellegitimation der Agrarbehörde wird bejaht, wenn das Rechtsmittel auf die Einhaltung von bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Flurverfassungsbestimmungen abzielt, deren Einhaltung die Agrarbehörde mit ihrem Rechtsmittel gewährleisten will.

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