RS0116095 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch die Anspruchserhebung durch den Haftpflichtversicherer des Krankenhauses gegenüber dem Privathaftpflichtversicherer des Arztes der Patientin, die sowohl in der Privatordination als auch darauf unmittelbar in seiner Abteilung im Spital falsch behandelt wurde, stellt eine die Verjährungsfrist unterbrechende Schadensmeldung dar.