Spruch 1. Das Verfahren wurde durch den Tod des Klägers am 1. Dezember 2010 unterbrochen. 2. Der am 21. Dezember 2010 gefasste Beschluss auf Freistellung der Revisionsbeantwortung wird aufgehoben. 3. Zur Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens sind die im § 76 Abs 2 ASGG genannten Personen in der dor…
Text Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die beklagte Partei, dem Kläger ab 1. 1. 2009 bis 31. 3. 2009 die Zuschusspension in ungekürzter Höhe weiter zu gewähren; das Mehrbegehren auf ungekürzte Pensionsgewährung ab dem 1. 4. 2009 wies es - unbekämpft und daher rechtskräftig - ab. Das Berufun…
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil erhob die beklagte Partei außerordentliche Revision. Das Erstgericht legte den Akt dem Obersten Gerichtshof vor, welcher dem Kläger mit Beschluss vom 21. 12. 2010, 10 ObS 134/10v, die Revisionsbeantwortung freistellte. Am 18. 1. 2011 gab der Klagevertreter bekannt, dass d…