JudikaturJustizRS0115962

RS0115962 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2019

Die Zuteilung der Obsorge gegen den Willen eines mündigen Minderjährigen ist abzulehnen, sofern der Richter zur Überzeugung gelangt, dass dieser Widerstand auf dessen eigenständiger Willensbildung beruht, nicht auf eine "Präparierung" durch den anderen Elternteil zurückzuführen ist und auch sonst keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.

Entscheidungen
4