JudikaturJustizRS0115887

RS0115887 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2017

Auch in der Zeit zwischen der Wiedereinführung des Schadenersatzanspruches nach § 25 Abs 2 KO durch das IRÄG 1994 und dem Inkrafttreten der IESG Nov 1997 waren befristete Arbeitsverhältnisse nur im Umfang der gesetzlichen Kündigungsfrist und des gesetzlichen Kündigungstermines gesichert.

Entscheidungen
2