Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 9.328,80 (darin enthalten S 1.554,80 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer des Hauses Wien 1., H*****gasse 4, in dessen Kellerräumlichkeiten unter top 1 die beklagte Partei unter der Bezeichnung "O*****" eine Bar betreibt. Die Kläger begehren zuletzt Zahlung von S 126.999,91 an rückständigem Hauptmietzins einschließlich B…
Rechtliche Beurteilung Nach § 46a Abs 5 MRG darf der Vermieter, sofern der bisherige Hauptmietzins niedriger als der angemessene Hauptmietzins nach § 16 Abs 1 leg cit ist, die schrittweise Anhebung des bisherigen Hauptmietzinses bis zu dem für die Geschäftsräumlichkeit nach § 16 Abs 1 leg cit zulässigen Betrag innerhalb v…