Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden insoweit, als über die Zuweisung der vom Masseverwalter als Vorzugsposten geltend gemachten Kosten von 305.441,15 S entschieden wurde (Pkt 5. c) des erstgerichtlichen und Pkt A. 1. c) des rekursgerichtlichen Beschlusses…
Text Begründung: Im Zuge einer vom Masseverwalter betriebenen kridamäßigen Versteigerung wurden dem Ersteher am 6. 7. 2000 mehrere Wohnungseigentumsobjekte um das Meistbot von 1,160.000 S zugeschlagen. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung als Sondermassekosten - neben Verfahrenskosten …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, wie sich aus den tieferstehenden Ausführungen ergeben wird, zulässig; er ist im Sinne einer Teilaufhebung auch berechtigt, impliziert doch der Abänderungsantrag des Absonderungsgläubigers auch ein Aufhebungsbegehren. 1. Zu den Masseforderungen gehören nach § 46 Abs 1 Z 2 K…