JudikaturJustizRS0115852

RS0115852 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2018

Der Gesetzgeber der VersVG-Novelle 1994 hat Unternehmern bewusst kein Kündigungsrecht eingeräumt. Diese Wertung trifft auf alle befristeten Verträge zu ohne Unterschied, ob sie mit oder ohne Verlängerungsklausel abgeschlossen wurden. Daher keine analoge Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 3 VersVG auf Unternehmerverträge mit Verlängerungsklausel (der Ansicht Fenyves in "Die Laufzeit von Versicherungsverträgen aus rechtswissenschaftlicher Sicht", VR 1991,1 folgend).

Entscheidungen
2