JudikaturJustizRS0115741

RS0115741 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2018

Der Nachweis des Eintritts der für die Vollstreckbarkeit maßgeblichen Tatsachen ist nach § 7 Abs 2 EO durch qualifizierte Urkunden zu erbringen. Die Vorlage derartiger Urkunden ersetzt jedoch nicht ein entsprechendes Tatsachenvorbringen im Exekutionsantrag. Es muss es dem Verpflichteten möglich sein, die Berechtigung des Exekutionsantrags zu überprüfen.

Entscheidungen
5