Spruch Dem Revisionsrekurs der Beklagten wird, soweit er sich gegen den Beschluss des Rekursgerichts zu 1 R 101/01f und zu 1 R 102/01b richtet, nicht Folge gegeben; im Übrigen wird der Revisionsrekurs zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen…
Text Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 18. 2. 2001, ON 9, verbot das Erstgericht den Beklagten, das beim Einkaufszentrum "P*****" in P*****, neu errichtete, in der Grundrissform einem Polygon entsprechende, oberirdische, mehrgeschoßige Parkdeck (Hochgarage) für das Einstellen von Kraftfahrzeu…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Beklagten ist insoweit zulässig, als er sich gegen den Beschluss des Rekursgerichts richtet, mit dem die Rechtsmittel der Beklagten zurückgewiesen wurden, weil die Rechtsprechung zur Frage der Beschwer des Beklagten durch ei…