JudikaturJustizRS0115714

RS0115714 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Februar 2010

§ 402 Abs 1 EO ist auf Beschlüsse über die Höhe der Sicherheitsleistung analog anzuwenden, weil mit dieser (allenfalls) auch über das weitere Schicksal der einstweiligen Verfügung entschieden wird und durch einen Beschluss über die Höhe der Sicherheitsleistung werden die Interessen der Parteien ähnlich stark berührt wie durch einen Beschluss über einen Sicherheitsantrag.

Entscheidungen
2