JudikaturJustizRS0115637

RS0115637 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Ob die von den Vorinstanzen auferlegte Ausgleichszahlung dem Grundsatz der Billigkeit entspricht, richtet sich nach den Umständen des jeweils zu beurteilenden Einzelfalles, denen, außer bei grober Fehlbeurteilung, keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt.

Entscheidungen
33