Spruch Beiden Rekursen wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Beklagte ist Arzt für Allgemeinmedizin. Er befasst sich vorwiegend mit Naturheilverfahren und hatte ab 1982 bis Ende März 1997 eine Praxis in K***** betrieben. Der Beklagte, gleichfalls Arzt für Allgemeinmedizin, führte diese Praxis ab 1. 4. 1997 eigenverantwortlich weiter. Grund d…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse des Beklagten und seines Nebenintervenienten sind zulässig, aber nicht berechtigt. Der Beklagte macht geltend, eine allfällige Verkürzung über die Hälfte des wahren Werts hätte sich schon aus dem Vertragsinhalt ergeben müssen. Der Kläger stütze seine Ansprüche in Wahrheit auf Gewährlei…